Ist Kündigung nur wegen Rauchen zulässig?

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  • Ist Kündigung nur wegen Rauchen zulässig?

    Hallo,

    ich habe mal eine allgemeine Frage: ist die Kündigung eines Arbeitnehmers allein wegen Rauchen zulässig? Es gibt ja in den letzten Jahren immer weniger Raucher, dennoch ist bekannt, dass diese wesentlich mehr Pause machen als ihre Kollegen - hat damit jemand schon mal Erfahrungen gemacht?

    Aada

  • #2
    Wer Pausen einlegt um zu Rauchen dem darf sogar fristlos gekündigt werden. Da gibt es so einige Urteile zu diesem Thema, eines ist mir aus dem Jahre 2010 bekannt. Hier hatte ein Arbeitnehmer ab und zu eine Raucherpause eingelegt und diese Pausen nicht abgestempelt. Das Landesarbeitsgericht hatte in seiner Entscheidung klargestellt dass diesem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden darf. Hier muss aber erwähnt werden dass dieser Arbeitnehmer zuvor mehrfach vom Arbeitgeber abgemahnt wurde da der Aufforderung die Pausen abzustempeln nicht nachgekommen wurde.

    Zum Thema Rauchen am Arbeitsplatz sind folgende Grundsätze einzuhalten:

    - Raucherpausen am Arbeitsplatz müssen mit dem Arbeitgeber möglichst schriftlich vereinbart werden
    - In dieser Verinbarung MUSS enthalten sein ob die Arbeitnehmer sich zu einer Raucherpause abzustempeln bzw. abzumelden haben
    - Fristlose Kündigungen sind nur nach vorheriger Abmahnung zulässig

    Ich hoffe Dir hiermit geholfen zu haben.

    Gruss Peter

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    • #3
      Sehr geehrte/r Aada,
      schau dir mal bitte das Urteil an, das das Landgericht Schleswig-Holstein unter dem Aktenzeichen 3 Sa 30/12 im August 2013 gefällt hat. Dort wird deutlich, in welchen Fällen Rauchen zum Anlass für eine Kündigung werden kann.
      Allein die Tatsache, dass du ein Raucher bist, ist kein Kündigungsgrund, so lange du am Arbeitsplatz nicht rauchst und keine zusätzlichen Pausen machst. In bestimmten Berufsgruppen solltest du außerdem darauf achten, dass du nicht nach Rauch riechst. Das ist beispielsweise bei sämtlichen medizinischen Berufen und den Pflegeberufen der Fall. Deshalb darf dich der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch auch fragen, ob du ein Raucher bist.
      Ansonsten kommt es auch auf die Regelungen der Nichtrauchergesetze an, die von den einzelnen Bundesländern erlassen werden. NRW hat beispielsweise besonders strenge Vorschriften. Verstöße dagegen ahndet aber nicht dein Arbeitgeber, sondern dafür ist das Ordnungsamt zuständig.

      Viele Grüße
      Hans

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