Neulich ging es in der Kaffeepause darum, ob man schon sein Testament gemacht hätte und wenn ja, welche Art von Testament, ob Berliner Testament oder doch ein privatschriftliches. Oder war das das Gleiche?
Bin etwas begriffsstutzig
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Bezeichnet man nicht als Berliner Test eher ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, die sich gegenseitig als Erben einsetzen, um so die Nachkömmlinge auszuschließen? Doch, wenn du das genauer wissen möchtest, dann lass dich doch lieber mal anwaltlich beraten. Unser Anwalt in Dachau von der https://www.rechtsanwaltskanzleischmid.de/ verfügt über einen Fachanwalt unter anderem in Familien- und Erbrecht. Das heisst, er weiß Bescheid über Themen wie Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung und natürlich auch das Berliner Testament.
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