Weiterbildungen in der Statistik der Arbeitsämter

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    Hallöle an alle,
    ich möchte heute mal eine – zugegebenermaßen – etwas provokante Frage stellen:
    Wisst ihr eigentlich, dass ein Arbeitsloser aus der Statistik raus ist, wenn ihn das Arbeitsamt in eine „Bildungsmaßnahme“ von zwei oder drei Tagen steckt? … dass genau deswegen viele Langzeitarbeitslose regelmäßig zum Bewerbertraining geschickt werden? Was haltet ihr von dieser Praxis? Ich bin der Meinung, dass ein Arbeitsloser nur dann aus der Statistik rausfallen sollte, wenn er gearbeitet und keine Leistungen vom Amt bezogen hat.
    MfG JennyB

  • #2
    Hallo Jenny,

    das Arbeitsamt ist laut SGB II verpflichtet, Statistiken über Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Leistungen der Arbeitsförderung zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Zahl der Arbeitslosen wird nach den gesetzlichen Vorschriften ermittelt. Du hast Recht, dass die gefühlte Arbeitslosigkeit wesentlich höher liegt, wie die Fakten des Arbeitsamtes aufzeigen. Das liegt daran, dass die Menschen in der Weiterbildung, aber auch Personen in arbeitsmarktpolitischen entlastenden Maßnahmen, ältere Personen, kurzfristig Arbeitslose und Kurzarbeiter unter die Rubrik Unterbeschäftigung fallen.

    Personen, die sich in der Unterbeschäftigung befinden, zählen nicht als arbeitslos. Als arbeitslos gelten Personen, dessen Alter zwischen 15 Jahren und bis zum Rentenalter liegt, bei einem Jobcenter oder Arbeitsamt gemeldet sind, dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen und wer nicht oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet. Außerdem darf die Person nicht an einer arbeitsmarkpolitischen Maßnahmen teilnehmen (zweiter Arbeitsmarkt, Betreuung durch Dritte). Diese Personen werden gesondert ermittelt, aber nicht zur Arbeitslosenstatistik dazu gezählt. Somit kann schnell der Verdacht entstehen, dass die Zahlen geschönt sind. In Wirklichkeit liegen auch diese Zahlen dem Arbeitsamt vor, nur unter einer anderen Kategorie. Rechtlich gesehen hält sich jedes Arbeitsamt genau an die gesetzlichen Vorschriften.

    Gruß
    Alexander

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    • #3
      Sehr geehrte/r JennyB und Alexander,
      das ist eine interessante Frage. Ich habe da noch einen TV-Bericht vom „Team Wallraff“ im Hinterkopf, in dem es genau darum ging. Es mag sein, Alexander, dass sich die Arbeitsämter an ihre gesetzlichen Vorschriften halten. Aber die echten Zahlen wären doch viel interessanter, oder meinst du nicht? Bei der Reportage vom „Team Wallraff“ wurde beispielsweise gesagt, dass sich das Amt über jede Krankschreibung freut, weil die Leute dann aus der Statistik heraus fallen. Damit veräppeln wir uns doch selbst. Vielleicht sollten die Statistikvorschriften für das Arbeitsamt endlich mal geändert werden.

      Viele Grüße
      Hans

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