Was sind verbotene Kettenarbeitsverträge?

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    Grüß Gott an alle! Ich hab noch eine Frage für meinen Kumpel. Er arbeitet seit vielen Jahren bei einer Handwerksfirma, bekommt aber immer nur einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr. Ist das zulässig? Ich hab da mal was gelesen, dass das Kettenarbeitsverträge sind und die verboten sind. Weiß da manchmal jemand von euch Experten etwas Genaueres? Gruß André

  • #2
    Sehr geehrter André,
    deine Frage lässt sich nicht beantworten, ohne die konkreten Fakten des Einzelfalls zu kennen. Was zu beachten ist, kannst du dem Teilzeit- und Befristungsgesetz entnehmen. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Urteilen, die dazu inzwischen gefällt wurden. Ich vermute, bei deinem Kumpel geht es um die „kalendermäßige Befristung ohne Sachgrund“. Dort sagt der Paragraf 14 des Teilzeit- und Beschäftigungsgesetzes, dass eine dreimalige Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig ist. Handelt es sich um ein neu gegründetes Unternehmen, darf die Gesamtdauer sogar vier Jahre betragen. Nahezu „unendlich“ viele Verlängerungen sind möglich, wenn die befristeten Arbeitsverträge mit der Begründung von Vertretungen abgeschlossen werden.

    Viele Grüße
    Hans

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