Pflegebedürftige Angehörige

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Pflegebedürftige Angehörige

    Sehr geehrte Experten im Forum,
    heute habe ich eine Frage für eine Bekannte. Sie hat gerade eben die Kündigung bekommen und muss sich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Das Problem dabei ist, dass sie eine schwerbehinderte Tochter hat. Muss oder sollte sie das beim Vorstellungsgespräch mit angeben? Danke für hilfreiche Hinweise. Herzliche Grüße Hajo

  • #2
    Hallöle Hajo,
    das ist nett, dass du dich auch um deine Bekannten kümmerst. ;-)

    Folgendes: Eine zwingende Angabe behinderter Angehöriger ist im Vorstellungsgespräch theoretisch nur dann erforderlich, wenn dadurch Einschränkungen bei der beruflichen Einsatzfähigkeit verursacht werden. ABER: Du bekommst für behinderte Angehörige ja auch Steuerfreibeträge und die sollten ja am besten gleich bei der Lohnberechnung mit berücksichtigt werden. Alternativ kannst du die Behindertenfreibeträge aber auch rückwirkend in der Jahreserklärung zur Einkommenssteuer geltend machen.

    Ich würde behinderte Angehörige im Vorstellungsgespräch mit ansprechen. So könnten beispielsweise von vornherein Sonderregelungen für Notfälle und so getroffen oder flexible Arbeitszeiten über ein Stundenkonto getroffen werden. Es sollte immer von Fall zu Fall entschieden werden, ob man das mit anspricht. MfG JennyB

    Kommentar


    • #3
      Sehr geehrter Hajo,
      durch behinderte Angehörige dürfen deiner Bekannten keine Nachteile entstehen. Das ergibt sich aus den Regelungen der Richtlinie 200/78/EG aus dem Jahr 2000. Das wurde inzwischen auch durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. Ein Beispiel dafür ist das Urteil EuGH C-303/06 aus dem Jahr 2008. Dort ging es um die Benachteiligung einer Sekretärin wegen einer behinderten Tochter.
      Du kannst deiner Bekannten also sagen, dass sie die behinderten Angehörigen im Vorstellungsgespräch ruhig mit angeben kann. Im Übrigen sind Jennys Hinweise zum Umgang mit den Steuerfreibeträgen zutreffend.

      Viele Grüße
      Hans

      Kommentar

      Lädt...
      X