Ferienjob - alles was du darüber wissen solltest

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ferienjob - alles was du darüber wissen solltest

    Die Ferienzeit bietet gute Möglichkeiten für Schüler und Studenten, ihr Einkommen aufzubessern. Große Firmen, Geschäfte und Jugendeinrichtungen sind immer wieder auf der Suche nach Mitarbeitern. Vor dem Antritt eines Ferienjobs gibt es allerdings ein paar Dinge, die junge Menschen beachten sollten.

    Ab welchem Alter dürfen Schüler jobben?

    Kinder unter 13 Jahren müssen leider auf einen Ferienjob verzichten. Wer 13 oder 14 Jahre alt ist, darf leichte Arbeiten wie Nachhilfe, Babysitten oder das Austragen der Zeitung übernehmen. Dies allerdings nur bis zwei Stunden am Tag. Zwischen dem 15 und dem 17 Lebensjahr dürfen Jugendliche mit Zustimmung der Eltern bereits acht Stunden pro Wochentag arbeiten. Diese Arbeitszeit ist zum Schutz der Minderjährigen auf 40 Wochenstunden und 20 Tage im Jahr beschränkt. Am Wochenende und in der Nacht, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht arbeiten. Akkordarbeit oder das Heben schwerer Lasten ist ebenfalls nicht erlaubt. Große Belastungen wie das Arbeiten bei großem Lärm oder in großer Hitze sind für Jugendliche ebenfalls untersagt.

    Steuern und Sozialabgaben - das müssen junge Ferienjobber wissen

    Liegt die Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres unter 50 Tagen, sind Ferienjobber von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das bedeutet, es werden keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung erhoben. Ob junge Aushilfen diese 50 Tage am Stück oder verteilt über das Jahr arbeiten, ist dabei nicht von Bedeutung. Schüler, die nach den Ferien eine Ausbildung beginnen, kommen über diese Frist und müssen auch bei ihrem Ferienjob Sozialbeiträge zahlen.

    Gut zu wissen: Für Studenten und Schüler ist es in der Regel günstiger, eine Lohnsteuerkarte beim Chef abzugeben. Ohne diese Karte zieht der Vorgesetzte rund 25 Prozent des Bruttolohns für die Sozialabgaben ab. Mit Karte ist es möglich, sein Gehalt brutto - vor Abzug der Steuern- zu erhalten. Lohnsteuern werden erst ab einem monatlichen Bruttogehalt von 899 Euro fällig.

    Müssen Ferienjobber eine Steuererklärung machen?

    Bleibt der Ferienjobber unter einem jährlichen Bruttoeinkommen von 10.782 Euro, kann dieser die Kirchen- und Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag vom Finanzamt wiedererhalten. Es reicht aus, eine vereinfachte Einkommenssteuererklärung anzufertigen. Die Vordrucke gibt es bei dem zuständigen Finanzamt oder online bei Elster - https://www.elster.de/

    Worauf sollten Eltern und Kinder achten?

    Fleiß zahlt sich aus, aber zu viel Arbeit kann Auswirkungen auf das Kindergeld und steuerliche Freibeträge haben. Verdient das Kind mehr als 8600 Euro im Kalenderjahr, müssen Eltern das komplette Kindergeld eines Jahres zurückzahlen. Auch andere Leistungen sind von dieser Mehrarbeit betroffen. Mit dem Verlust des Kindergelds gehen die Kinderzulage bei einem Riestervertrag, die Eigenheimzulage sowie der Betreuungs- und Kinderfreibetrag beim Finanzamt verloren.

    Schüler, die in den Ferien jobben, bleiben in der Regel über ihre Eltern mitversichert. Studenten bleiben in der Familienversicherung, wenn ihre Arbeitszeit 40 Stunden die Woche nicht überschreitet und der Gesamtverdienst unter 4800 Euro liegt. Studierende bis zum 25. Lebensjahr sind generell beitragsfrei über die Familie versichert. Wer Bafög bekommt, darf auf das Bewilligungs-Jahr verteilt, 4888 Euro verdienen. Kommt der Student darüber, muss der Restbetrag erstattet werden. Es ist daher immer sinnvoll, sich zuvor zu informieren und Kosten und Nutzen abzuwägen.

  • #2
    Das dürfen nur nicht die Kinder lesen, die bei ihren Eltern auf der Hütte oder der Alm mit aushelfen. Oder auf dem Bauernhof. Da gehört das aber einfach dazu. Alles andere ist völlig unrealistisch. Wenn Kinder da nicht schon früh eingespannt werden, können sich einige wahrscheinlich gar nicht halten und müssen ihren Hof aufgeben. Und das wäre doch auch mehr als schade.

    Kommentar

    Lädt...
    X