Lebenslauf für Einbürgerung - was muss ich beachten?

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    Hallo mein Name ist Mesut und ich möchte gerne hier mal nach Hilfe fragen. Gibt es hier ein Muster für einen Lebenslauf für die Einbürgerung? Was muss man da beachten und wie genau kann ich den schreiben? Ich komme gebürtig nicht aus Deutschland und habe daher nicht so viel Erfahrung mit solchen Sachen. Hoffentlich kann mir jemand helfen? Mit freundlichen Grüßen Mesut

  • #2
    Hallöle Mesut,
    ich packe dir hier mal einen Link auf ein PDF rein. Das stammt zwar vom Landkreis Peine, aber die Bestimmungen sind bundesweit identisch:
    http://www.landkreis-peine.de/PDF/FD..._ts=1403184940
    Handgeschriebener Lebenslauf heißt, dass er ausformuliert werden muss. Damit wollen die Behörden vor der Einbürgerung deine Deutschkenntnisse gleich mit prüfen. Aber die hast du ja, wenn ich mir deinen Post so angucke. ;-)
    Hier mal kurz der Aufbau:
    1. Abschnitt = Herkunft (Vater und Mutter mit Berufen, Geschwister, Geburtsort und Geburtsland, Kinder, Familienstand)
    2. Abschnitt = Allgemeinbildung (Schule, Abschluss, Orientierung – wissenschaftlich, sprachlich, kaufmännisch etc.)
    3. Abschnitt = Berufsausbildung und Berufspraxis
    4. Abschnitt = Warum willst du die Einbürgerung in Deutschland?

    Fazit: Du musst die Anforderungen an einen „normalen“ deutschen ausformulierten Lebenslauf beachten und den damit ergänzen, dass du angibst, warum du die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchtest. Denk daran, beide Seiten zu beachten, also auch die Gründe mit anzugeben, warum du dein Herkunftsland verlassen hast. MfG JennyB

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    • #3
      Sehr geehrter Mesut,
      die Hinweise von Jenny kann ich nur bestätigen. Wir hatten bei uns einige Ausländer, die die Einbürgerung beantragt haben. Mit so aufgebauten Lebensläufen gab es keine Probleme.

      Viele Grüße
      Hans

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      • #4
        Hallo,

        ich muss mal kurz intervenieren, weil ich das hier auf der Suche nach etwas anderem zufällig gelesen habe. „Handschriftlich“ heißt meines Wissens nicht, dass er ausformuliert sein muss. Das wäre dann "nicht-tabellarisch“. Es steht aber nirgendwo in den Einbürgerungsbedingungen, dass er nicht tabellarisch sein darf.

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        • #5
          Ein Lebenslauf ist immer in tabellarischer Form zu erbringen. Handschriftlich, sprich nicht am Computer geschrieben, gibt es doch heute fast nicht mehr. Beim Testament vielleicht. Aber was anderes, wo das gefordert ist, fiele mir gar nicht ein.

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          • #6
            Mal ganz nebenbei: Wenn du nur annähernd so gut sprichst wie du schreibst, dürfte das kein Problem sein.

            Ich glaube ehrlich gesagt, dass hier in Österreich keiner so gutes Deutsch kann. So muss Integration aussehen!

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            • #7
              Hast du schon was gefunden, was du beachten solltest?

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