Ist Kündigung nach Arbeitsunfall einer Erzieherin rechtens?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ist Kündigung nach Arbeitsunfall einer Erzieherin rechtens?

    Hi, liebe Forumschreiber,
    heute habe ich mal eine Frage für eine Bekannte. Sie arbeiten in einer Kita von einem privaten Träger als Erzieherin. Bei einem Ausflug mit den Kindern ist sie gestürzt und ist seitdem krank geschrieben. Jetzt hat sie von ihrem Chef die Kündigung bekommen mit der Begründung, er müsste insgesamt das Personal verringern. Meiner Meinung nach ist aber die Kündigung nach einem Arbeitsunfall nicht zulässig. Oder liege ich da falsch? Vielleicht kennt sich ja einer von euch Experten damit aus. Danke! Gruß Steffi

  • #2
    Sehr geehrte Steffi,
    bei der Rechtswirksamkeit einer Kündigung nach einem Arbeitsunfall muss sehr genau unterschieden werden. Der Arbeitsunfall selbst bzw. die die sich daraus ergebende Krankschreibung dürfen nicht der Anlass für die Kündigung sein. In einem solchen Fall wäre die Kündigung nach dem Arbeitsunfall sittenwidrig. So wie es klingt, hat der Arbeitgeber deiner Bekannten mehrere Kündigungen ausgesprochen. Dann hätte sie mit einem Widerspruch und einer Klage schlechte Chancen. Außerdem gelten besondere Regelungen während der Probezeit. Schau dir mal das Kündigungsschutzgesetz an:
    http://www.gesetze-im-internet.de/ks...004990951.html
    Hier gibt es sehr gute Erklärungen, wann eine Kündigung im Krankheitsfall zulässig ist und wann nicht:
    http://www.huffingtonpost.de/monika-...b_5027229.html
    Ich hoffe, dass ich dir damit deine Frage beantworten konnte.

    Viele Grüße
    Hans

    Kommentar


    • #3
      Hallo Steffi,

      Hans hat dir hier schon eine sehr qualifizierte Aussage geschrieben. Ich rate deiner Bekannten auf jeden Fall einen Anwalt hinzuzuziehen - so eine Geschichte kann man nie verallgemeinern und sollte daher immer im Einzelfall geprüft werden.

      Ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Erfolg.

      Gruß
      Alexander

      Kommentar


      • #4
        Hi Hans,
        ganz herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich hatte sie schon gelesen und an meine Bekannte weitergegeben. Ihr Anwalt meinte, es ist eine betriebsbedingte Kündigung, wo sie mit einer Klage keine Chance hat. Ist schade, aber nicht zu ändern. Gruß Steffi

        Kommentar


        • #5
          Das Gute ist doch, dass man sich als Erzieherin quasi aussuchen kann, wo man arbeitet. Und dass der Chef bei einer betriebsbedingten Kündigung denjenigen entlässt, der lange krankgeschrieben und somit "raus" war, ist auch verständlich.

          Kommentar


          • #6
            Hallo!

            Da will ich auch gerne noch was sagen.
            Und zwar habe ich mich umgesehen und muss sagen, dass man zum Thema Kündigung wirklich einiges an Infos finden kann.
            Wenn man sich unsicher ist, dann wendet man sich am besten an einen Anwalt. Der wird einem sicherlich auch helfen können bzw. beraten können.

            Ich habe mal so ein ähnliches Problem gehabt und habe mich auch an einen Profi gewendet.
            Und zwar habe ich den Rechtsanwalt Hannover Gramm Recht gefunden. Bei dem habe ich meine Situation schildern können und der hat mich wirklich umfassend beraten. Danach weiß man auch einfach, wie man vorzugehen hat.

            Wie bist du denn am Ende vorgegangen?

            Kommentar

            Lädt...
            X