Hallo zusammen,
ich habe das Forum über Facebook gefunden ich möchte gerne hier einmal die Experten fragen, wie es sich mit dem Haftungsrecht in der Altenpflege verhält? Wenn ich als examinierte Altenpflegerin einen Fehler mache, z.B. einem Patienten das falsche Medikament verabreiche, kann ich dafür zur Haftung gezogen werden und wie kann diese aussehen? Was kann in einem solchen Fall auf mich zukommen? Leider habe ich bisher dazu noch keine passende Antwort finden können - ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Gruß
Mia
ich habe das Forum über Facebook gefunden ich möchte gerne hier einmal die Experten fragen, wie es sich mit dem Haftungsrecht in der Altenpflege verhält? Wenn ich als examinierte Altenpflegerin einen Fehler mache, z.B. einem Patienten das falsche Medikament verabreiche, kann ich dafür zur Haftung gezogen werden und wie kann diese aussehen? Was kann in einem solchen Fall auf mich zukommen? Leider habe ich bisher dazu noch keine passende Antwort finden können - ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Gruß
Mia
Kommentar