Hitzefrei in der Berufsschule?

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    Hi, liebe Forumsschreiber,
    ich hoffe, ihr könnt mir mal wieder bei einer dummen Frage helfen. ;-)
    In den Schulen gibt es doch Regelungen, ab wann die Schüler hitzefrei bekommen. Gelten diese Regelungen eigentlich auch für die Berufsschulen und für die Umschulungen? Meine Bekannte hängt in so einem Anpassungslehrgang und der findet in einem Plattenbau statt. Sie hatten am Freitag schon 27 Grad im Klassenzimmer. Die nächsten Tage soll es ja so elend heiß bleiben. Da wäre hitzefrei doch eigentlich angebracht.
    Danke für eure Hinweise jetzt schon! Gruß Steffi

  • #2
    Hallo Steffi,

    leider existiert bundesweit keine einheitliche Regelung, da es unterschiedliche Erlasse zu diesem Thema gibt. Während an weiterführenden Schulen nur die Unter- und Mittelstufe von der Hitzefrei-Regelung profitieren, vertraut man bei reiferen Schülern in der Oberstufe bzw. Sekundarstufe II, zu der auch Berufsschüler zählen, auf die Fähigkeit, bei hohen Temperaturen einen kühlen Kopf zu bewahren, um konzentriert dem Unterricht zu folgen. Im besten Fall kannst Du mit deinen Mitschülern versuchen, die Lehrer zu einer Verlegung der Unterrichtsstunde ins Freie oder in die nächstgelegene Eisdiele zu überreden. Manche gehen sehr bereitwillig darauf ein.

    Normalerweise gilt folgende Regelung: steigt die Temperatur bereits um 11 Uhr morgens in einem Klassenraum auf 25°C und darüber an, haben die Unter- und Mittelstufe die Chance auf Hitzefrei. In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gilt diese Regelung erst ab 27°C. Das Placet muss allerdings von der Schulleitung kommen, die diese Entscheidung über die Schullautsprecher bekannt gibt. Der Unterricht fällt dann ab der fünften Stunde aus, was meistens mit lautem Jubel in allen Klassenzimmern kommentiert wird.

    Schüler der Sekundarstufe II und Berufsschüler haben in diesem Fall leider den Kürzeren gezogen und müssen durchhalten, es sei denn man trifft auf eine besonders verständnisvolle und entgegenkommende Schulleitung, die ausnahmsweise ein Auge zudrückt.

    Viele Grüße
    Alexander

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    • #3
      Hallöle Steffi,
      ich möchte die Ausführungen von Alex noch ein bissel ergänzen:
      Die Pflichten der Arbeitgeber (und damit auch der Berufsschulen) ergeben sich aus der Arbeitsstätten-Verordnung. Danach darf die Temperatur in Arbeitsräumen nur im Ausnahmefall höher als 26 Grad Celsius sein. Allerdings ist das lediglich ein Zielwert, aus dem sich kein grundsätzlicher rechtlicher Anspruch auf hitzefrei ableitet. Geht die Raumtemperatur in den Bereich, der gesundheitsgefährdend ist, muss der Arbeitgeber (in dem Fall die Leitung der Berufsschule) aber etwas tun. Das ist in der Arbeitsstätten-Verordnung verankert. Ausnahmen gibt es für Schwangere oder Menschen mit anderen Erkrankungen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie keinen höheren Temperaturen ausgesetzt werden dürfen. Die Schulleitungen und Arbeitgeber sind nach der Arbeitsstätten-Verordnung verpflichtet, Maßnahmen zur Einhaltung der 26-Grad-Grenze zu ergreifen. Deine Bekannte und ihre Mitstreiter sollen die Schulleitung auf die Bestückung der Unterrichtsräume mit mobilen Klimageräten ansprechen.
      MfG JennyB

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      • #4
        Lieber Alexander, liebe Jenny,
        ich habe eure Tipps mit dem Hitzefrei hier an eine Bekannte weiter gegeben, deren Tochter grad in einer Umschulung steckt. Die Schulleitung hat sie ausgelacht, als sie danach gefragt haben. Haben sie jetzt noch andere Möglichkeiten? Es soll ja wieder so elend heiß werden… LG Karin

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        • #5
          Guten Tag,
          bei mir im Betrieb laufen auch Ausbildungen. Wir haben die Unterrichtsstunden verkürzt, so wie es auch in den Realschulen und Gymnasien üblich ist. Außerdem stellen wir kostenlos gekühlte Getränke zur Verfügung. Das kommt bei unseren Umschülern gut an und sie fragen gar nicht erst nach Hitzefrei. BerndK

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