Frage zur Anerkennung von DDR-Zeugnissen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Frage zur Anerkennung von DDR-Zeugnissen

    Ich habe zu DDR-Zeiten mal eine Umschulung als Wirtschaftskaufmann gemacht. Die letzten Jahre habe ich in der Materialbeschaffung gearbeitet. Nun macht das Unternehmen zu und ich muss mir einen anderen Job suchen. Nun habe ich Bedenken, dass meine DDR-Ausbildung nicht anerkannt werden könnte. Gibt es eventuell Möglichkeiten für Aufbaulehrgänge oder Zusatzprüfungen, mit denen man eine Anerkennung der DDR-Ausbildung erreichen könnte? Es wäre nett, wenn ihr mir ein paar Infos zukommen lassen könntet.
    Persönliche Daten im Lebenslauf
    Ich bitte um Entschuldigung, dass ich womöglich eine sehr dumme Frage hier stelle. Ich habe zwei Kinder, aber sie leben nicht in meinem Haushalt. Muss ich sie in den persönlichen Daten im Lebenslauf mit angeben oder nicht? Wenn sie angegeben werden müssen, wäre es nett, wenn ihr mir auch den Grund dafür verraten würdet. Danke!

  • #2
    Hallöle Pechvogel,
    zuerst mal ein Tipp: Es wäre besser gewesen, wenn du für die Frage zu den persönlichen Daten im Lebenslauf ein separates Thema eröffnet hättest. ;-)
    Wenn es bei der Anerkennung bei DDR-Zeugnisse für kaufmännische Ausbildungen Probleme gibt, liegt das in der Regel an der Annahme, dass steuerliche Kenntnisse fehlen. Du kannst doch aber nachweisen, dass du bis jetzt in dem Beruf gearbeitet hast, also auch die seit der Wende geltenden steuerlichen Regeln und Vorschriften für die Buchhaltung kennst. Deshalb denke ich, dass du dir da keine Sorgen machen musst.

    Deine zweite Frage zu den Kindern:
    Ja, deine Kinder musst du im Lebenslauf mit angeben, gleichgültig ob sie in deinem Haushalt leben oder nicht. Das hat steuerliche Gründe. Stichwort: Berücksichtigung des anteiligen Kinderfreibetrags, sofern er nicht durch ausfallende Unterhaltszahlungen oder aus anderen Gründen auf den anderen Elternteil übertragen worden ist. MfG JennyB

    Kommentar


    • #3
      Sehr geehrter Pechvogel,
      zuerst einmal stimme ich Jennys Ausführungen zu, dass es bei den meisten kaufmännischen Berufen beim Nachweis von Berufspraxis nach der Wiedervereinigung bei der Anerkennung von DDR-Zeugnissen in der Regel keine Probleme gibt.
      Ich habe aber eine interessante Seite gefunden, auf der es einige Informationen zur Anerkennung von Fach- und Hochschulabschlüssen gibt. Meines Wissens ist die Verfahrensweise bei der Anerkennung von anderen Berufsabschlüssen aus DDR-Zeiten ähnlich. Schau mal:
      http://www.regierung-mv.de/cms2/Regi...ssen/index.jsp

      Viele Grüße
      Hans

      Kommentar


      • #4
        Sorry, das ich mich jetzt erst für eure Antworten bedanke. Das hilft mir tatsächlich weiter. Auf der Seite, die Hans gepostet hat, gibt es gute Informationen. Ich denke, ich brauche mir da wirklich keine Sorgen zu machen.

        Kommentar


        • #5
          Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass es sich sehr schwierig gestaltet Nachweise und Zeugnisse aus der damaligen DDR zu bekommen. Es wurde zwar damals viel archiviert aber besonders bei Schulen ging man nicht sehr sorgsam mit den Zeugnissen um und selbst in den Stadtarchiven wird man nicht mehr fündig. Ich brauchte Kopien meines Abschlusszeugnisses der POS-Oberschule welche leider nicht mehr gibt. Man hat dann nur noch die eine Möglichkeit mit zwei Zeugen welche beim Schulministerium vorstellig werden müssen die Schulzeit quasi zu beeiden. Dann gibt es aber nur noch ein Pauschalzeugnis welches einen Schulabschluss enthält, Noten werden natürlich keine eingetragen. In meinem Fall war das leider zu wenig um mich für ein Studium zu qualifizieren.

          Kommentar


          • #6
            Hallöle Peter,
            das tut mir leid für dich, dass das mit dem Studium nicht geklappt hat. Aber trotzdem möchte ich dir einen Tipp geben: Die Zeugnisse sämtlicher Schulen, die es nicht mehr gibt, sind bei den regionalen Schulämtern archiviert. Du musst also zu dem Schulamt gehen, das für die Schule zuständig war, an der du gewesen bist. Wir hatten das Problem bei einer Bekannten und dort hat dieser Weg problemlos funktioniert, obwohl sie schon Mitte der 1970er Jahre aus der Schule raus ist.
            MfG JennyB

            Kommentar


            • #7
              Ich hatte wochenlang mit dem örtlichen Schulamt korrespondiert welches mich dann letztendlich zum Stadtarchiv schickte, mit dem Ergebnis: Auch dort ist nichts gefunden worden. Scheinbar ist in der Wendezeit so einiges verloren gegangen, niemand weiß genau wo diese Zeugnisse abgeblieben sind und die ehemalige Schule existiert schon seit vielen Jahren nicht mehr....

              Kommentar


              • #8
                Sehr geehrter Peter,
                geh noch mal zum Schulamt. Auch wenn die Zeugniskopien nicht mehr da sind, gibt es dort eventuell noch eine andere Chance. Die Prüfungsergebnisse müssen ebenfalls archiviert werden. Dafür gilt in den meisten Bundesländern eine Archivierungsfrist von 40 Jahren, die übrigens auch bei den von den Lehrern erstellten Zensurenlisten angewendet wird. Das heißt, dass theoretisch sogar die Klassenbücher eingelagert werden müssten. Das ergibt sich aus den länderrechtlichen Regelungen zum Umgang mit Registrargut.
                Es kann natürlich auch sein, dass deine ehemalige Schule in einer anderen Schule aufgegangen ist. Dann müssten diese Unterlagen in der Schule sein, von der die restlichen Schüler deiner ehemaligen Schule aufgenommen worden sind. Versuch doch einfach mal, mit den Direktoren deiner einstigen Schule Kontakt aufzunehmen. Die müssten ja wissen, wohin die Akten gegeben worden sind.

                Viele Grüße
                Hans

                Kommentar

                Lädt...
                X