Mindestlohn - Was ist rechtens?

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    guten tag,
    ich muss euch mal was dummes fragen… als der mindestlohn kam hat mir mein chef die stunden im vertrag gekuerzt… aber ich muss genauso viel arbeiten wie vorher... darf er das? wenn nicht, was kann ich dagegen machen?
    ich sehe naemlich nicht ein, dass ich jeden tag eine stunde umsonst am herd stehen soll…
    danke fuer eure tipps biggi

  • #2
    Hallöle Biggi,
    deiner Frage entnehme ich, dass du Köchin bist. Also dürfte dein Gehalt die Grenze von 2.985 Euro nicht überstiegen, die in der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung verankert ist. Diese sagt aus, dass die Arbeitgeber die von denjenigen, die nur den Mindestlohn bekommen, geleisteten Arbeitzeiten dokumentieren müssen. Wenn du geringfügig beschäftigt bist, trifft deinen Arbeitgeber ohnehin eine Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten. Ich kopiere dir hier den Wortlaut der Verordnung mal rein:

    (Zitat Anfang) Die Pflicht zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung nach § 16 Absatz 1 oder 3 des Mindestlohngesetzes, die Pflicht zur Abgabe einer Versicherung nach § 16 Absatz 2 oder 4 des Mindestlohngesetzes sowie die Pflicht zum Erstellen und Bereithalten von Dokumenten nach § 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes werden vorbehaltlich des Satzes 3 dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht gelten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2.958 Euro überschreitet und für die der Arbeitgeber seine nach § 16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes bestehenden Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen tatsächlich erfüllt. 2Für die Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind ungeachtet ihrer Anrechenbarkeit auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch nach den §§ 1 und 20 des Mindestlohngesetzes sämtliche verstetigten monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen, die regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt sind. 3In Bezug auf die in Satz 1 genannten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat deren Arbeitgeber diejenigen Unterlagen im Inland in deutscher Sprache bereit zu halten, aus denen sich die Erfüllung der in Satz 1 genannten Voraussetzungen ergibt.(Zitat Ende)

    Ich würde dir empfehlen, selbst Buch zu führen. Sind die Differenzen wirklich so groß, solltest du dich zuerst an euren Betriebsrat bzw. die zuständige Gewerkschaft wenden. Für die Kontrolle der Einhaltung der Dokumentationspflicht und der Arbeitszeiten ist der Fachbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll zuständig. Ich hoffe, das hilft dir weiter. MfG JennyB

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    • #3
      Sehr geehrte Biggi,
      als ehemaliger Personalchef habe ich mich natürlich intensiv mit dem Thema Mindestlohn beschäftigt. Es ist leider eine traurige Tatsache, dass viele Unternehmen versuchen, die Zahlung des Mindestlohns genau auf die Weise zu umgehen, wie du sie beschrieben hast. Ich stimme den Fakten zu, die JennyB gebracht hat. Rede wirklich zuerst mit dem Betriebsrat, sofern es einen solchen in dem Unternehmen gibt, in dem du arbeitest. An den Zoll musst du dich nicht direkt wenden. Du kannst dich auch bei deinem zuständigen Arbeitsamt oder bei der IHK beraten lassen. Von dort aus werden solche Hinweise auf Verstöße gegen die Bestimmungen zum Mindestlohn in anonymisierter Form weitergeleitet. Die direkte Konfrontation mit deinem Chef solltest du dabei besser meiden. Das wäre mein Rat.

      Viele Grüße
      Hans

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      • #4
        Grüß Gott an alle! Ich habe das Thema grad entdeckt und möchte dazu eine Zusatzfrage stellen. Wie ist das eigentlich mit dem Mindestlohn bei den Kraftfahrern? Ich habe gute Freunde in Polen und Tschechien, die auch als Kraftfahrer arbeiten. Ich habe gehört, dass deren Chefs den Mindestlohn auch zahlen müssen, so lange sie auf deutschem Boden unterwegs sind. Stimmt das? André

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        • #5
          Sehr geehrter André23,
          was du zum Mindestlohn für ausländische Kraftfahrer gehört hast, ist völlig korrekt. Damit möchte die Regierung verhindern, dass die deutschen Speditionen Aufträge verlieren, indem sie an Speditionen in den grenznahen Regionen der Nachbarstaaten vergeben werden. In den Medien wurde zu Jahresbeginn ausführlich berichtet. Du hast Glück, dass ich mir den Link auf einen guten Bericht gespeichert habe. Hier kannst du die Informationen selbst nachlesen:
          https://www.tagesschau.de/wirtschaft...ahrer-101.html

          Viele Grüße
          Hans

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          • #6
            guten tag,
            entschuldigung dass ich mich jetzt erst melde…die dok-pflicht ist interessant… muss mir das mein arbeitgeber zeigen?
            ihr sagt der zoll kontrolliert das… wie laeuft das?
            biggi

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