Arbeitgeber droht bei neuer Krankschreibung

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    Grüß Gott an alle! Ich muss euch heute mal etwas für einen Kumpel fragen. Er hatte im Herbst einen Bandscheibenvorfall und war mehrere Monate krank geschrieben. Jetzt geht es ihm wieder schlecht und sein Arzt meinte, er soll nicht arbeiten. Aber er hat Angst, die Krankschreibung zu nehmen, weil ihm sein Arbeitgeber „Maßnahmen“ für den Fall einer neuerlichen Krankschreibung angedroht hat. Er arbeitet als Klempner. Welche Rechte hat der Arbeitgeber? Gruß André

  • #2
    Sehr geehrter André,
    ich denke, ich weiß, worauf du hinaus willst. Einen Kündigungsschutz wegen einer Krankheit gibt es nicht, es sei denn, dein Kumpel fällt unter die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Eine Krankheit, bei der es keine Aussichten auf Besserung gibt, und von der die Arbeit beeinträchtigt wird, ist eine aus in der Person des Arbeitnehmers liegende Vertragstörung. ABER: Bevor der Arbeitnehmer gekündigt werden kann, muss der Arbeitgeber eine Eingliederung versuchen. Das bedeutet, es muss geprüft werden, ob beispielsweise eine innerbetriebliche Umsetzung das zugrunde liegende Problem klären kann. Im Falle deines Kumpels wären das beispielsweise Tätigkeiten im Büro. Ich denke, dass mit dem Hinweis auf „Maßnahmen“ auch genau dieser Versuch einer Eingliederung gemeint ist.

    Viele Grüße
    Hans

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    • #3
      Man muss sich auch einfach mal in die Lage des Unternehmers versetzen. Ausfall einer Arbeitskraft, Kostenübernahme bis die Versicherung übernimmt, mögiches Gehalt für einen zusätzlichen Angestellten. Klar, drohen darf er damit nicht. Aber ein Klempner, der Rücken hat und nicht seiner Arbeit nachgehen kann, ist vor allem für kleine und mittelständige Betriebe schnell eine Belastung. Daher kommt es zu von Hans schon erwähnten Rückkehrergesprächen. Zwar sollte der Arbeitgeber die Gesundheit seiner Arbeitnehmer auch fördern. Für solche Betriebe ist das aber kaum umsetzbar.

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      • #4
        Hallo!

        Wenn man ein Attest hat, dann muss man sich da wirklich keinerlei Sorgen machen. Auch ich habe mich mal mit dem Thema informiert und habe unterschiedliche Informationen gefunden zum Thema Krankschreibung, Attest usw.
        Man kann sich aber auch an einen Anwalt wenden, der wird einen dann auch beraten und helfen

        Aber einfach so, ohne wichtigen Grund, darf der Arbeitgeber einen nicht kündigen.
        Aus dem Grund muss dein Kumpel sich keine Sorgen machen.

        Wie lief es denn bei ihm?
        Ich persönlich habe mich bei https://helpmag.de/aerztliches-attes...l-icd-j06-9-g/ informiert zum Attest und muss sagen, dass man sich da echt gute Informationen finden kann.
        Natürlich kannst du/er sich da auch umgucken.

        LG

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        • #5
          Ich finde das richtig gemein, wenn die Arbeitgeber so wenig Verständnis für manche Erkrankung zeigen. Es ist ja so, dass man Symptome bei Zöliakie wie etwa Durchfall aufweisen kann und das höchst kritisch beäugt wird. Wohl dem, der über sich und Unverträglichkeiten Bescheid weiß. Aber ja schwarze Schafe gibt es immer, die Krankheit vortäuschen. Wegen denen sind wahrscheinlich viele Arbeitgeber auch misstrauisch.

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