Fahrtkosten bei unterschiedlichen Arbeitsorten

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    Hallo Forumsschreiber! Ich habe eine Frage für einen Bekannten. Er arbeitet als Straßenbahnfahrer. Er hat meistens zu Schichtbeginn den Übernahmepunkt an einem Ende einer Großstadt und beendet seine Schicht am anderen Ende. Er kommt von außerhalb und muss dadurch sein Auto an der Stelle stehen lassen, wo er Schichtbeginn hat. Nach Dienstschluss muss er dann quer durch die Stadt mit den Straßenbahnen des eigenen Arbeitgebers fahren. Diese Fahrten muss er bezahlen. Ist das rechtens oder müsste die Kosten für diese Fahrten nicht eigentlich der Arbeitgeber tragen? Andreas

  • #2
    Hallöle Andreas,
    leider muss ich dich enttäuschen. Der Arbeitgeber hat keine grundsätzliche Pflicht zur Erstattung der Fahrtkosten bei unterschiedlichen Einsatzorten, es sei denn, er schließt die Arbeitsverträge auf der Basis eines Tarifvertrags ab, in dem eine solche Pflicht enthalten ist. Ansonsten ergeben sich die Ansprüche lediglich aus dem Arbeitsvertrag. Grob ausgedrückt: Dein Bekannter hat gepennt, als er den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
    Aber einmal abgesehen davon empfinde ich es persönlich in dem konkreten Fall als eine Frechheit, wenn er die arbeitgebereigenen Verkehrsmittel für die Fahrten benutzt. Dein Bekannter soll mal zum Betriebsrat gehen, damit über die Gewerkschaft dort eine Regelung eingeführt wird, nach der sie mit ihren Betriebsausweisen solche Fahrten kostenlos absolvieren können. Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.
    Davon abgesehen kann dein Bekannter die Kosten für diese Fahrten steuerlich geltend machen.
    MfG JennyB

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    • JennyB
      JennyB kommentierte
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      Sorry, Leute, hier ist mir eine kleine Panne passiert. Der Satz war so nicht geplant:
      "Aber einmal abgesehen davon empfinde ich es persönlich in dem konkreten Fall als eine Frechheit, wenn er die arbeitgebereigenen Verkehrsmittel für die Fahrten benutzt."
      Ich wollte eigentlich zum Ausdruck bringen, dass es eine Frechheit vom Arbeitgeber ist, dafür Geld zu verlangen.
      MfG Jenny

  • #3
    Sehr geehrter Andreas,
    die Erstattung von Fahrtkosten und die Benutzung betriebseigener Transportmittel für die An- und Abfahrten zum Arbeitsort sind tatsächlich nur im Arbeitsvertrag geregelt. Jenny hat es sehr salopp ausgedrückt, aber der Hinweis ist richtig. Dein Bekannter hätte beim Abschluss des Arbeitsvertrags besser aufpassen müssen. Ich würde mich an seiner Stelle parallel an den Betriebsrat und die Gewerkschaftsvertreter im Unternehmen wenden.

    Viele Grüße
    Hans

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