Was muss ein Betriebsratsmitglied tun?

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  • Was muss ein Betriebsratsmitglied tun?

    Hallo Forumsschreiber! An mich wurde jetzt die Bitte herangetragen, im Betriebsrat mitzuarbeiten. Aber ich weiß nicht so richtig, was da auf mich zukommt. Kann mir bitte jemand sagen, was ich bedenken muss, wenn ich mich als Mitglied des Betriebsrats wählen lasse? Danke! Andreas
    Zuletzt geändert von AndreasBW; 15.07.2015, 13:01. Grund: vergessen, Stichworte anzugeben

  • #2
    Sehr geehrter Andreas,
    welche Rechte und Pflichten du als Mitglied des Betriebsrats hast, ergibt sich in Deutschland in den Betrieben der freien Wirtschaft aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Um in den Betriebsrat gewählt werden zu können, musst du mindestens schon sechs Monate in dem Betrieb gearbeitet haben. Gewählt wirst du immer für vier Jahre. Als Mitglied des Betriebsrats darfst du nicht an Streiks teilnehmen, hast aber einen Kündigungsschutz, von dem nur die außerordentliche Kündigung und die Kündigung bei einer Betriebsschließung ausgenommen sind.
    Die grundsätzlichen Aufgaben der Betriebsräte sind:
    • Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten
    • Beratungsrecht bei Einstellungen und Kündigungen
    • Beratungsrecht bei Weiterbildungen
    • Beratungsrecht bei Betriebsänderungen
    • Beratungsrecht bei der Planung von Arbeitsplätzen
    • Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte

    Hier besitzt der Betriebsrat durchweg auch ein Vetorecht. Der Betriebsrat ist sozusagen der Vermittler zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ihm stehen verschiedene Informationsrechte zu, die sich aus den Paragrafen 3 bis 7 sowie 79 bis 100 des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben. Das Betriebsverfassungsgesetz kannst du beispielsweise bei gesetze-im-internet.de nachlesen.

    Viele Grüße
    Hans

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    • #3
      Hallo Andreas, ich habe auch mal im Betriebsrat gearbeitet. Hans hat schon die wichtigsten Punkte genannt, aber ich wollte dir noch diesen Ratgeber: XXX empfehlen, dort ist das schön ausführlich beschrieben Ich hoffe ich konnte auch helfen!


      lg
      Job-Hilfe-Admin
      Administrator
      Zuletzt geändert von Job-Hilfe-Admin; 29.08.2015, 00:12.

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      • #4
        Auch noch erwähnenswert. Bei langen Ausfallzeiten eines Angestellten wird bei dessen Rückkehr ein Betriebsrat hinzugezogen. Im Detail: http://www.industry-press.com/rueckk...h-betriebsrat/
        Das schützt den Arbeitnehmer davor, Fragen beantworten zu müssen, die mit seiner Arbeit nur am Rande zu tun haben. Es soll zwar zunächst um die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers gehen, Arbeitgeber nutzen das aber oft auch gern aus, um bzgl. der Krankheit und ihrer Gefahr des Wiederauftretens gezielter nachzubohren, was sie eigentlich nicht dürfen.

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