Erstattung Fahrtkosten bei Jobwechsel

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    Hallo an alle,
    ich hoffe, dass mir einer der Experten hier helfen kann. Ich habe die Kündigung wegen „innerbetrieblichen Umstrukturierungen“ bekommen und bin beim Amt arbeitsuchend gemeldet. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf die Fahrtkostenbeihilfen, die Arbeitslose bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit beantragen können? Gruß Anja

  • #2
    Hallöle Anja,
    ja, das Arbeitsamt KANN die Arbeitsaufnahme über die Erstattung von Fahrtkosten fördern. Rechtsgrundlage ist der Paragraf 16 des SGB II. Allerdings sind diese Zahlungen daran gebunden, dass die Aufnahme dieser Tätigkeit ohne diese Förderung nicht möglich wäre. Außerdem zahlt das Arbeitsamt üblicherweise nur ab einfachen Entfernungen von mindestens zwanzig Kilometern und maximal für sechs Monate. Den Antrag musst du stellen, bevor du den Arbeitsvertrag unterschreibst. Das SGB macht dabei keinen Unterschied, ob du Leistungen vom Arbeitsamt beziehst oder nicht.
    Bekommst du keine Zuschüsse, kannst du die Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Sie werden entweder in der vollen nachgewiesenen Höhe (Fahrkarten, Monatskarten etc.) von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen oder du musst Fahrtenbuch führen und bekommst das mit 30 Cent pro Kilometer einfache Strecke angerechnet. Dann kommt es auf deinen persönlichen Steuersatz an, in welcher Höhe sich das bei deiner Einkommenssteuer auswirkt.
    MfG JennyB

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