abmahnung wegen internetnutzung

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  • abmahnung wegen internetnutzung

    guten tag,
    meine schwester hat eine abmahnung bekommen, weil sie in der mittagspause vom buerorechner aus was im internet gesucht hat… darf das der arbeitgeber? danke füer tipps biggi

  • #2
    Sehr geehrte Biggi,
    deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es kommt darauf an, ob das, was deine Schwester im Internet gesucht hat, etwas mit den Aufgaben in ihrem Job zu tun hat. Ist sie beispielsweise Köchin und hat ein Rezept für ein von ihr zu kochendes Menü gesucht, wäre das kein Grund für eine Abmahnung, es sei denn, in dem Betrieb gilt grundsätzlich ein Verbot zur Nutzung des Internets.
    Hat sie allerdings privat etwas gesucht, ist die Abmahnung berechtigt, auch wenn sie das in der Mittagspause und damit in ihrer Freizeit getan hat. Voraussetzung ist aber hier ebenso, dass im Betrieb ein Verbot der privaten Internetnutzung gilt. Das haben heute die meisten Unternehmen allein schon wegen der Sicherheitsrisiken für die unternehmenseigenen Netzwerke.
    Wie du siehst, kommt es bei der Frage, ob die Abmahnung wegen der Internetnutzung berechtigt ist, ganz genau auf die Umstände des Einzelfalls an.

    Viele Grüße
    Hans

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    • #3
      Hi Biggi,

      normalerweise sollte das im Vertrag geregelt sein. Zumindest war das bei mir so der Fall.

      LG,

      Jacqueline
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      • #4
        Bei uns ist die Internetnutzung auch ganz klar geregelt. Wir dürfen und müssen im Grunde auch. Ohne geht es gar nicht. In der Regel sollte sowas aber vereinbart sein. Allerdings kommt es oft vor, dass das im Arbeitsvertrag eben nicht steht.

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