Lohnabzug bei Zuspätkommen durch Unwetter

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    Hi, liebe Forumsschreiber,
    ich muss euch schon wieder mal mit einer (dummen?) Frage kommen:
    Bei uns haben die Unwetter gestern ordentlich Schaden angerichtet. Dadurch waren viele Straßen gesperrt und ich bin zu spät zur Arbeit gekommen. Mein Chef meinte jetzt, er zieht mir den Lohn für die Zeit ab. Darf er das? Unwetter sind doch eigentlich höhere Gewalt, oder? Gruß Steffi

  • #2
    Sehr geehrte Steffi,
    dein Arbeitgeber muss dir die Gelegenheit geben, die Zeit nachzuarbeiten, die bei dir als Zuspätkommen durch die Unwetter aufgelaufen sind. Ist das nicht möglich, kann er nach dem geltenden Arbeitsrecht einen Lohnabzug vornehmen.
    Unwetter sind zwar höhere Gewalt, aber hier kommt es darauf an, ob die Verkehrsbeeinträchtigungen für dich absehbar waren oder nicht. Im Falle der Unwetter jetzt im Juli 2015 ist die Absehbarkeit grundsätzlich gegeben, da der DWD in jedem Falle Unwetterwarnungen herausgegeben hatte. Das heißt, du hättest in dem Fall mehr Zeit für deinen Arbeitsweg einplanen müssen. Das gilt übrigens auch für einen Bahnstreik.
    Du hast per Gesetz deine Arbeitszeit als so genannte Bringeschuld zu erbringen. Dabei obliegt dir die Organisation des Arbeitsweges, es sei denn dein Arbeitgeber stellt beispielsweise einen Werksbus und dieser fällt aus.

    Viele Grüße
    Hans

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    • #3
      Hallo Steffi,

      also ich rate dir auch erst einmal ein Gespräch mit deinem Chef zu führen - schlag ihm wie schon von Hans gesagt einmal vor, die Zeit nachzuarbeiten und appelliere an seine Vernunft :-) Er möchte doch sicherlich auch eine zufriedene Mitarbeiterin.

      Gruß
      Alexander

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