Wann finanziert das Arbeitsamt einen Umzug?

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  • Wann finanziert das Arbeitsamt einen Umzug?

    Liebe Forumsschreiber,
    heute möchte ich mal eine Frage von einer Freundin weiter geben. Weiß eventuell jemand von euch, in welchen Fällen das Arbeitsamt einen Umzug finanziert?
    Für Hinweise danke ich jetzt schon. LG Karin

  • #2
    Hi Karin,
    ich kann dir zumindest mal sagen, dass eine Freundin von mir den Umzug bezahlt bekommen hat, nachdem sie eine vom Arbeitsamt vermittelte Stelle angenommen hat. Die haben aber nur die Leihgebühr und den Sprit für den Transporter bezahlt. Ich hab aber auch schon gehört, dass das Arbeitsamt zinslose Darlehen für Genossenschaftsanteile gibt. Musst du dort mal genauer fragen, denn ich glaube, da gibt es von Amt zu Amt Unterschiede. Gruß Steffi

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    • #3
      Hallo Karin,

      also wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass das Arbeitsamt einige Kosten übernimmt - ausschlaggebend dafür war ein vorhandener Arbeitsvertrag und damit das ECHTE Interesse, beruflich neu zu starten.

      Viele Grüße
      Alexander

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      • #4
        Sehr geehrte Karin,
        grundsätzlich bekommst du vom Arbeitsamt nur dann Zuschüsse für einen Umzug, wenn deine neue Stelle nicht im Radius liegt, der einem Tagespendler zugemutet werden kann. Die üblicherweise angesetzte Grenze beträgt 150 Kilometer einfache Strecke. Ausnahmen wären möglich, wenn es beispielsweise keine Verbindung des ÖPNV zu deinem neuen Arbeitsort gibt und du keinen Führerschein hast.
        Die wichtigste Voraussetzung für die Zuschüsse für den Umzug ist, dass du beim Arbeitsamt im Leistungsbezug gestanden hast. Die Praxis zeigt, dass sich die Ämter „sperrig haben“, wenn du nur als arbeitssuchend gemeldet bist, sie aber für dich nicht zahlen müssen.
        Ein weiterer Punkt ist, dass du die Zuschüsse beantragen und genehmigen lassen musst, bevor du den Arbeitsvertrag unterschreibst.
        Was Steffi mit den Genossenschaftsanteilen angegeben hat, ist korrekt. In Ausnahmefällen übernimmt das Arbeitsamt auch die Kosten für den Umzug mit einer Spedition. Das sind aber Einzelfallentscheidungen.
        Umzugsbeihilfen werden neuerdings immer häufiger als zinslose Darlehen ausgereicht, die du dann in kleinen Raten zurückzahlen musst. Die Bewilligung als Zuschuss wird stetig seltener.

        Viele Grüße
        Hans

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