Lohnfortzahlung Krankheit der Kinder

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    Ich habe heute mal eine Frage wegen meiner Ex. Sie wollte mich jetzt zwingen, Urlaub zu nehmen, weil eines unserer Kinder krank ist. Angeblich stellt sie ihr Arbeitgeber zur Kinderbetreuung nicht frei. Als nächstes kam sie an, dass sie kein Geld bekommt, wenn eines der Kinder krank ist. Ich dachte immer, dass es da auch so eine Art Lohnfortzahlung gibt. Hat eventuell jemand von euch eine Ahnung, wie das tatsächlich läuft? Ich möchte vor ihr nämlich nicht dumm dastehen. Danke!

  • #2
    Deine ehemalige Frau/ Lebensgefährtin,sofern sie in einen Teilzeit bzw. Vollzeitbeschäftigungsverhältnis steht, hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eines leiblichen oder adoptierten Kindes von,pro Kalenderjahr, 10 Tagen.
    Die entsprechende Krankschreibung erhält sie von Kinderarzt, diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
    Vorraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich kein anderer des gleichen Haushalts um das Kind kümmern kann...usw..
    Google spuckt hierzu auch einiges aus..
    Dich zum Urlaub zwingen kann sie allerdings mit Sicherheit nicht.
    Zumal auch du, sofern das Sorgerecht geteilt ist, Anspruch auf eben diese 10 Tage hast.
    Wie genau sich dies allerdings bei getrennt Lebenden verhält, kann ich dir jetzt aber auf die Schnelle nicht sagen.
    Sollte sie geringfügig beschäftigt sein, dann gibt es ein Urteil, das besagt, dass auch hier für meist Max. 5 Tage eine Lohnfortzahlung vorgesehen ist..
    Allerdings is die Thematik hier eher..sagen wir.. wischiwaschi..
    kommt wohl auch stark auf den AG an.

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    • #3
      Um nicht zu vergessen.
      Der Anspruch auf die 10 Tage entfällt, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat.

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