Pfändungen im Vorstellungsgespräch angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Pfändungen im Vorstellungsgespräch angeben?

    Ich habe mir durch eine dumme Entscheidung eine Lohnpfändung eingefangen, die nach dem aktuellen Forderungsstand noch über zwei Jahre laufen dürfte. Muss ich das meinem künftigen Chef beim Vorstellungsgespräch sagen? Ich habe Bedenken, dass ich deshalb durchs Raster falle und würde es gern verschweigen. Was würdet ihr mir raten? Danke!

  • #2
    Hallöle Pechvogel,
    ja, laufende Lohnpfändungen musst du mit angeben. Sie enden zwar erst einmal, wenn du den Betrieb wechselst, aber du hast ja eine Auskunftspflicht gegenüber deinen Gläubigern. Nach den Angaben in deinen anderen Posts vermute ich, dass es Forderungen aus Kindesunterhalt sein könnten. Diese Lohnpfändungen werden in der Regel sehr schnell wieder neu etabliert. Also erfährt es dein künftiger Arbeitgeber sowieso. Da wäre ich an deiner Stelle lieber von vornherein ehrlich, als dass dein Arbeitgeber später auch alle anderen im Rahmen der Bewerbung gemachten Angaben anzweifelt. MfG JennyB

    Kommentar


    • #3
      Oh, Mann, das ist ja doof. Ich habe von verschiedenen Seiten nämlich schon gehört, dass Leute mit laufenden Pfändungen als Bewerber abgelehnt werden, weil sie damit mehr Aufwand haben. Habt ihr vielleicht noch einen Tipp, wie ich das vermeiden kann, oder ob sie das überhaupt dürfen? Danke!

      Kommentar


      • #4
        Ich würde es angeben und auch die Gründe dafür offen darlegen. Klar, geht den Arbeitgeber am Ende nichts an, aber es ist besser als es zu verschweigen. Lieber offen mit Problemen umgehen als sie unter den Tisch zu kehren.
        Was hast du denn am Ende gemacht?

        Kommentar

        Lädt...
        X