Anspruch auf Umsetzung nach Burnout in der Altenpflege

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    Hi Leute,
    ich habe heute mal eine Frage für eine Kollegin. Sie ist schon seit über zehn Jahren bei einem großen Pflegedienst tätig, der sowohl stationäre als auch ambulante Pflege anbietet. Sie haben sie ständig hin und her geschubst. Bei Angriffen von Patienten hat sie keine Unterstützung bekommen. Jetzt war sie vier Monate wegen eines Burnouts arbeitsunfähig. Ihre Ärzte sagen, dass sie nur noch im geregelten 2-Schicht-System arbeiten darf. Hat sie einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber, dass er das gewährleisten muss? Welche Möglichkeiten hat sie sonst noch? Sabine

  • #2
    Sehr geehrte Sabine,
    bitte verweise deine Kollegin auf das Urteil 10 AZR 637/13 des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2014. Dort ging es um einen ähnlich gelagerten Fall und das Gericht hat entschieden, dass eine Krankenschwester das Recht auf einen Einsatz ausschließlich in der Tagschicht hat, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, Nachtschichten zu machen. Natürlich muss dabei auch beachtet werden, ob es seitens des Arbeitgebers diese Möglichkeit überhaupt gibt. Aber du hast ja geschrieben, dass deine Bekannte bei einem größeren Pflegedienst arbeitet. Da sollte das organisatorisch immer möglich sein.

    Viele Grüße
    Hans

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